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Ordentliche Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft eines ordentlichen Mitgliedes ist ausschließlich an die Person gebunden und kann nicht übertragen werden.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 75,00 jährlich.

Fördernde Mitgliedschaft

Mitarbeiter von fördernden Mitgliedern können, wie schon bisher, zu den ermäßigten Tarifen an allen Veranstaltungen des ÖKKV teilnehmen.
Die Anzahl der Personen ist jedoch auf drei beschränkt.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 600,00 jährlich.

Firmen Mitgliedschaft

Mitarbeiter von Firmen, die eine Firmenmitgliedschaft haben, können in unbegrenzter Anzahl zu den ermäßigten Tarifen an allen Veranstaltungen des ÖKKV teilnehmen.
Der Grundbeitrag für Firmen beträgt € 300,00 jährlich. Zuschläge erfolgen nach den beschäftigten Personen im Unternehmen:
Personen
Betrag
 
 
2
0,00
5
40,00
10
80,00
15
120,00
25
240,00
50
480,00
100
960,00
>100
1440,00

Personen über 65 Jahre, die bereits in Pension sind, zahlen keinen Mitgliedsbeitrag. Der Tagungsbeitrag wird wie bisher verrechnet. Jugendliche und Studenten zahlen weder Mitgliedsbeitrag noch Tagungsbeitrag, sie müssen jedoch von Mitgliedern empfohlen werden.