F-Gas Verordnung: EPEE fordert Ausnahme für Split-Wärmepumpen <12 kW
Umsetzung der neuen EU Gebäuderichtlinie (EPBD) in Österreich
Liebe ÖKKV-Mitglieder,
die europäische Branchenvertretung EPEE hat angekündigt, eine Ausnahmegenehmigung gemäß Art. 11(5) der neuen F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 zu beantragen und ersucht um Unterstützung der Mitgliedstaaten.
Hintergrund
Ab 1. Januar 2027 gilt ein Verbot für das Inverkehrbringen von Split-Luft/Wasser-Wärmepumpen < 12 kW mit Kältemitteln größer GWP 150. Derzeit basiert ein Großteil dieser Systeme auf R32 (GWP 675), während marktreife Alternativen mit niedrigem GWP aktuell nur sehr eingeschränkt verfügbar sind.
Marktrelevanz
Kältemittel-Split-Systeme stellen einen wesentlichen Anteil des europäischen Wärmepumpenmarktes dar und sind insbesondere für Sanierungen, Mehrfamilienhäuser und Anwendungen mit Installationsrestriktionen von zentraler Bedeutung. Alternativen wie Propan (R290) werden derzeit in dieser Bauart kaum eingesetzt.
Problemstellung
Ohne entsprechende Ausnahme besteht das Risiko, dass:
- ein erheblicher Teil des bestehenden Wärmepumpenmarktes ab 2027 entfällt
- in bestimmten Anwendungen auf fossile Heizsysteme oder Direktstromlösungen ausgewichen wird, was den Klimazielen der EU widerspricht
Hintergrund sind insbesondere:
- noch fehlende marktreife Alternativen für alle Anwendungen
- sicherheitstechnische Einschränkungen (z. B. bei brennbaren Kältemitteln)
- regulatorische Unsicherheiten (z. B. im Zusammenhang mit REACH/PFAS)
Forderung von EPEE
EPEE fordert eine zeitlich befristete Ausnahme für Split-Luft/Wasser-Wärmepumpen < 12 kW mit GWP > 150, um:
- die Marktversorgung weiterhin sicherzustellen
- Zeit für die Entwicklung und Markteinführung geeigneter Alternativen zu gewinnen
- eine geordnete Anpassung der Wertschöpfungskette zu ermöglichen
Die Diskussion soll im EU F-Gas Committee erfolgen; ein detaillierter Antrag wird angekündigt.
Fazit
Ohne Übergangsregelung droht ein massiver Einschnitt in den Markt für Split-Wärmepumpen im Leistungsbereich < 12 kW. Die vorgeschlagene Derogation soll einen realistischen Übergang zu klimafreundlichen Alternativen ermöglichen.
Der ÖKKV unterstützt die Forderungen der EPEE und setzt sich dafür ein.