Umsetzung der neuen EU Gebäuderichtlinie (EPBD) in Österreich
Umsetzung der neuen EU Gebäuderichtlinie (EPBD) in Österreich
Die überarbeitete EU Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) ist am 28. Mai 2024 in Kraft getreten und stellt einen zentralen Baustein der europäischen Klima und Energiepolitik dar. Ziel ist die vollständige Dekarbonisierung des Gebäudesektors bis 2050.
Alle EU‑Mitgliedsstaaten – und damit auch Österreich – sind verpflichtet, die neuen Vorgaben bis Mitte 2026 in nationales Recht umzusetzen. Nachstehend geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Inhalte und die nationale Umsetzung.
Kerninhalte der neuen EPBD
- Nationaler Gebäuderenovierungsplan:
Österreich muss eine langfristige Strategie zur schrittweisen Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudebestands vorlegen. Ein erster Entwurf sollte bis Ende 2025 an die EU‑Kommission übermittelt worden sein. - Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz (MEPS):
Für Wohn‑ und Nichtwohngebäude werden verbindliche Effizienz‑Zielpfade eingeführt. Im Fokus stehen insbesondere Gebäude mit der schlechtesten Energieperformance. - Wohngebäude:
Reduktion des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs um 16 % bis 2030 und 20–22 % bis 2035, wobei 55 % der Einsparungen durch Renovierung der ineffizientesten Gebäude zu erzielen sind. - Nichtwohngebäude:
Renovierung von 16 % der energetisch schlechtesten Gebäude bis 2030 und 26 % bis 2033. - Nullemissionsgebäude:
Das bisherige Niedrigstenergiegebäude wird durch den Standard des Nullemissionsgebäudes ersetzt. - ab 2028: müssen alle neuen öffentlichen Gebäude diesem Standard entsprechen
- ab 2030: alle Neubauten sowie umfassende Renovierungen
- Ziel ist es, dass bis 2050 alle Gebäude als Nullemissionsgebäude gelten
- Ausstieg aus fossilen Heizsystemen:
- keine Förderungen für fossile Heizungen mehr ab 2025
- vollständiges Ende des Betriebs fossiler Heizkessel bis 2040
- klare Unterstützung alternativer Systeme, insbesondere Wärmepumpen und hybride Lösungen
- Gebäudeautomation (BACS):
Erweiterte Verpflichtungen zur Installation von Gebäudeleitsystemen für Nichtwohngebäude mit einer Heiz- Kühlleistung ab 70 kW (ab 2029) bzw. 290 kW (seit 2025), sowie smarte Systeme bei neuen Wohngebäuden (z. B. Einzelraumregelung) - Solarenergie:
Schrittweise Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen bei Neubauten und ausgewählten Bestandsgebäuden – stets unter dem Vorbehalt der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit.
Umsetzung in Österreich
Da Energie‑ und Wärmerechtsmaterien in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen, erfolgt die Umsetzung der EPBD insbesondere über das Baurecht, vor allem durch die OIB‑Richtlinien 6 und 7.
- OIB‑RL 6: Überarbeitung 2025
- OIB‑RL 7: Veröffentlichung voraussichtlich 2027
Das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) spielt dabei weiterhin eine zentrale Rolle. Die WKÖ sowie die Bauinnung begleiten den Prozess mit Blick auf Praxistauglichkeit und Leistbarkeit.
Weiterführende Informationen
Den vollständigen Vortrag mit allen Details zur EPBD und ihrer Umsetzung in Österreich stellen wir Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung:
Recht & Technik - ÖKKV Österreichischer Kälte- und Klimatechnischer Verein