Verschärfung der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 tritt in Kraft
Umsetzung der neuen EU Gebäuderichtlinie (EPBD) in Österreich
Liebe Mitglieder des ÖKKV!
Mit 1. Jänner 2027 treten gemäß der EU-F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 weitere Verschärfungen in Kraft, die erhebliche Auswirkungen auf unsere Branche haben werden. Mit dieser Information möchten wir Sie über die wichtigsten Änderungen und deren praktische Bedeutung informieren.
Phase-down
Ab 2027 wird die maximale HFKW-Quote – also jene Menge an neu hergestellten HFKW, die in der EU in Verkehr gebracht werden darf – nahezu halbiert. Die neue maximale Quote beträgt 21 665 691 Tonnen CO₂-Äquivalent und gilt jeweils für die Jahre 2027, 2028 und 2029. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Reduktion auch auf die Preisentwicklung bei Kältemitteln auswirken wird. Wiederaufbereitete und recycelte Kältemittel sowie HFO-Kältemittel fallen nicht unter diese Quote.
Das Thema Kreislaufwirtschaft – insbesondere die Wiederaufbereitung und das Recycling von Kältemitteln – wird daher künftig eine zentrale Rolle spielen.
Produktverbote
Von den kommenden Produktverboten ist insbesondere der Bereich der Wärmepumpen maßgeblich betroffen. Während bei Monoblock- und Hydrosplit-Wärmepumpen bereits ein breites Angebot an Geräten mit einem GWP unter 150 verfügbar ist, stellt dies bei Kältemittel-Split-Wärmepumpen für viele Hersteller weiterhin eine Herausforderung dar.
In den folgenden Darstellungen gehen wir im Detail auf die anstehenden Änderungen ein. Vorab möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass sich die Verbote auf das Inverkehrbringen der Geräte beziehen. Geräte, die vor dem jeweils angeführten Stichtag bereits in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden, sind von den Verboten nicht betroffen.
Split-Klimaanlagen und Kältemittel-Split-Wärmepumpen:
Ab 1. Jänner 2027 gilt ein Produktverbot für Kältemittel-Split-Wärmepumpen (A/W-Splits) mit einer Leistung von kleiner oder gleich 12 kW, sofern diese ein Kältemittel mit einem GWP über 150 verwenden.
Geräte mit einer Leistung bis 12 kW sowie Split-Klimaanlagen (A/A-Splits) sind von diesem Verbot nicht betroffen.
Monoblock- und Hydrosplit-Wärmepumpen sowie Kaltwassersätze
Diese GWP-Grenze von 150 gilt auch für Kaltwassersätze bis zu einer Leistung von 12 kW. Für Kaltwassersätze über 12 kW gilt ab 1. Jänner 2027 eine GWP-Obergrenze von 750..
Im Bereich der Gewerbekälte gibt es 2027 keine Änderungen. Für die Transportkühlung muss die Europäische Kommission bis Juli 2027 einen Bericht über alternative Kältemittel vorlegen.
Ob es im Zuge der aktuellen Gespräche mit der Europäischen Kommission zu Ausnahmeregelungen für Kältemittel-Split-Wärmepumpen kommen wird, ist derzeit noch offen. Wir haben darüber bereits berichtet.
Zum Thema F-Gas-Zertifizierungen werden wir separat und ausführlich berichten, sobald Klarheit über die Umsetzung in Österreich besteht.